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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Coaching, Fortbildungen, Seminare, Schulungen und Workshops

Geltungsbereich

Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte der CASA Personalmanagement GmbH – hier „Veranstalter“ nach diesem Vertrag mit seinen Vertragspartnern, nachstehend „Teilnehmer“ genannt.

Vertragsgegenstand

Der Veranstalter bietet Coaching-Veranstaltungen und Fortbildungen, Seminare, Schulungen und Workshops an. Eine genaue Bezeichnung und Auflistung des Leistungsangebotes wird von dem Veranstalter u.a. in seiner Internetpräsenz und durch sonstige Medien bekannt gegeben.

Anmeldung und Datenschutz

Die elektronische (Email) Anmeldung ist verbindlich. Der in der jeweiligen Veranstaltungsbeschreibung angegebene Betrag ist die zu entrichtende Teilnehmergebühr. Soweit etwaige Zulassungsvoraussetzungen bestehen, ist der Veranstalter nicht verpflichtet, aber berechtigt, zu überprüfen, ob der Teilnehmer die notwendigen Zulassungsvoraussetzungen erfüllt. Hierzu hat der Teilnehmer auf Verlangen die erforderlichen Unterlagen vorzulegen. Macht der Veranstalter von seinem Recht auf Überprüfung der Zulassungsvoraussetzungen keinen Gebrauch, so ist der Teilnehmer auch bei Nichtvorliegen der Zulassungsvoraussetzungen zur Zahlung der Lehrgangsgebühren verpflichtet.Die mit der Anmeldung einhergehenden Daten werden unter Beachtung der Datenschutzbestimmungen verarbeitet und gespeichert.

Teilnehmerzahl

Zur effizienten Durchführung des Seminars und zur Einhaltung eines hohen Qualitätsstandards ist die Zahl der Teilnehmer begrenzt. Die zulässigen Teilnehmerzahlen entnehmen Sie den einzelnen Seminarbeschreibungen. Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs bei uns berücksichtigt. Bei Überschreitung der Teilnehmerzahl besteht keine Gewähr mehr für die Aufnahme. Bei einer zu geringen Teilnehmerzahl behält sich der Veranstalter vor, einzelne Veranstaltungen auch kurzfristig abzusagen.

Pflichten der Teilnehmer

Der Teilnehmer / die Teilnehmerin verpflichtet sich, die am Unterrichtsort geltende Hausordnung zu beachten, Anweisungen der Lehr- bzw. Ausbildungskräfte sowie der Beauftragten des Veranstalters Folge zu leisten, regelmäßig an den Präsenzveranstaltungen der vertragsgegenständlichen Bildungsmaßnahme teilzunehmen sowie alles zu unterlassen, was der ordnungsgemäßen Durchführung der Bildungsmaßnahme entgegenstehen könnte.

Teilnahmegebühr

Der Teilnehmer / die Teilnehmerin erhält die Rechnung zusammen mit der Anmeldebestätigung. Die Teilnahmegebühr wird mit Erhalt der Rechnung ohne jeden Abzug fällig, spätestens jedoch 20 Arbeitstage vor Veranstaltungsbeginn. In der Teilnahmegebühr inbegriffen sind alle in der Veranstaltungsbeschreibung angegebenen Lehrmittel und Unterlagen. Manche Veranstaltungen sind von der Umsatzsteuer befreit, daher verstehen sich die Teilnehmergebühren mit oder ohne Mehrwertsteuer, wie in der jeweiligen Veranstaltungsbeschreibung deklariert. In der Teilnahmegebühr nicht enthalten sind alle etwaig erforderliche externe Prüfungsgebühren und ggfls. weitere benötigte bzw. empfohlene Literatur.

Änderungen

Vorbehalten bleiben Änderungen des Terminplans, des Ortes, der Dozenten sowie geringfügige Änderungen des Seminarstoffes, soweit diese den Gesamtcharakter bzw. das Ziel der Veranstaltung nicht wesentlich verändern. Dies berechtigt den Teilnehmer weder zum Rücktritt noch zur Minderung des Entgelts.

Abmeldung und Stornokosten

Die Abmeldung eines Teilnehmers/Veranstaltung hat schriftlich zu erfolgen. Bis 20 Arbeitstage vor Beginn der Veranstaltung wird für eine Abmeldung keine Gebühr erhoben. Danach sind 50 % der Teilnehmergebühr fällig. Bei einer Abmeldung 5 Arbeitstage oder kürzer vor Beginn, berechnen wir die volle Teilnehmergebühr/den vollen Veranstaltungspreis. Ein zahlender Ersatzteilnehmer kann jederzeit ohne Kostenfolge benannt werden, soweit die Bildungsmaßnahme noch nicht begonnen wurde und der Teilnehmer die Zulassungsvoraussetzungen erfüllt.

Durchführung und Gewährleistung

Die Veranstaltung wird entsprechend dem veröffentlichten Programminhalt, den geltenden gesetzlichen Bestimmungen und den anerkannten Regeln der Technik durchgeführt. Eine angemessene Kürzung des Termins durch den Veranstalter in der Dauer ist grundsätzlich möglich. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, aus organisatorischen Gründen einzelne Seminare abzusagen oder zu verlegen. Der Veranstalter übernimmt keine Kosten für bereits gebuchte Reisen oder Unterkünfte. In diesem Fall werden bereits bezahlte Teilnehmergebühren vollumfänglich zurückerstattet. Bei Ausfall einer Veranstaltung durch Krankheit des Trainers, höhere Gewalt oder sonstige unvorhersehbare Ereignisse besteht kein Anspruch auf Durchführung der Veranstaltung. Ebenso erfolgt bei Kursausfall oder Terminverschiebung keine Übernahme von Reise- und Übernachtungskosten sowie von durch Arbeitsausfall entstehenden Auslagen. Werden einzelne Leistungen durch einen Teilnehmer nicht in Anspruch genommen, so behält sich der Veranstalter vor, dennoch die gesamte Teilnahmegebühr in Rechnung zu stellen.

Kündigung

Bei Veranstaltungen mit einer Laufzeit von bis zu 12 Monaten endet der Vertrag automatisch mit dem Ende der Veranstaltung. Eine vorzeitige ordentliche Kündigung ist nicht möglich. Das gesetzliche Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Das Fernbleiben von einer Veranstaltung oder bei Abbruch des Teilnehmers ist die volle Teilnahmegebühr zu entrichten. Das Fernbleiben vom Unterricht oder ein Abbruch der Teilnehmer gelten in keinem Falle als Kündigung. Jede Kündigung hat schriftlich, im Falle der außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund unter Angabe des Kündigungsgrundes, zu erfolgen.

Haftung

Der Veranstalter haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Ausgeschlossen ist insbesondere die Haftung für Schäden, die durch Computer-Viren entstehen sollten. Im Übrigen haftet der Veranstalter oder dessen Erfüllungsgehilfen (externe Dozenten) nicht.

Urheberrecht und Nutzungsrechte

Dem Veranstalter verbleiben alle urheberrechtlichen Nutzungsrechte an den überlassenen Schulungsunterlagen, Software und andere für Veranstaltungszwecke überlassenen Medien. Die Vervielfältigung, Weitergabe oder anderweitige Nutzung der ausgehändigten Materialien – auch auszugsweise – ist nur nach ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des Veranstalters gestattet.

Salvatorische Klausel

Im Falle der Unwirksamkeit einzelner Klauseln dieser Bedingungen bleibt die Wirksamkeit der Übrigen unberührt.

Gerichtsstand

Gerichtsstand ist Gummersbach. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland und die Vertragssprache ist Deutsch.